Melden von Verstößen gegen Compliance-Richtlinien
"Am 23. Oktober 2019 hat die Europäische Union die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen. Darauf basierend wurde in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht. Dieses verpflichtet sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeiter dazu, einen vertraulichen, internen Meldekanal einzurichten, an den sich v.a. Mitarbeiter, aber ggf. auch Kunden, Lieferanten und sonstige Dritte wenden können, um Compliance-Verstöße zu melden.“
COSI STAHLLOGISTIK